FAQ für Lizenznehmer der GastroFiB
Wer kann Lizenznehmer der GastroFiB werden?
Im Prinzip jeder.
Es braucht aber einen großen Erfahrungsschatz in allen Belangen, die zum einen mit der Hotellerie und Gastronomie zu tun haben und zum anderen muss unser Lizenznehmer mit den betriebswirtschaftlichen Anforderungen an ein mittelständisches Unternehmen vertraut sein. Gerne arbeiten wir mit Hoteliers und Gastronomen zusammen, die in ihrer aktiven Zeit alle Höhen und Tiefen erlebt haben. Jeder Unternehmensberater, der sich auf unsere Branche spezialisiert hat, ist uns willkommen.
(ausblenden)Muss ich besondere Erfahrungen im Bereich der Buchhaltung haben? Werde ich geschult?
Ja.
Grundsätzlich erwarten wir natürlich eine Affinität zu Zahlen und es ist sinnvoll betriebswirtschaftliche Kenntnisse zu besitzen.
Dabei kann Ihnen auch unsere GastroFiB Akademie weiter helfen. Sie dient dem Zweck, Ihnen unser erworbenes Know-how zur Verfügung zu stellen und ist ein Bestandteil des Lizenz-Pakets. Die Aus- und Weiterbildung ist eine Verpflichtung beider Seiten und wird kostenlos durchgeführt. Hierzu zählen Anfangsschulungen bis hin zu Fachschulungen, die in regelmäßigen Abständen in unserer Akademie, sowie bei den Lizenznehmern organisiert werden. Unsere Schulungen dienen außerdem dazu, Sie stärker in unserem Netzwerk aus Lizenznehmern zu integrieren.
Unser Grundsatz:
"Je umfassender und intensiver die Schulung, desto erfolgreicher ist unser Lizenznehmer."
Kann ich als Lizenznehmer meine eigene, aktuelle Tätigkeit weiter ausüben?
Ja.
Das Lizenzsystem der GastroFiB eignet sich hervorragend, um zunächst berufsbegleitend ausgeübt zu werden.
(ausblenden)Was kostet mich eine Lizenz?
5.000 EUR.
Jeder Bewerber hat das Recht und die Möglichkeit GastroFiB Lizenznehmer auf Probe zu werden. In der Regel vereinbaren wir eine Probezeit zwischen drei bis sechs Monaten. In dieser Zeit lernen wir uns und unseren Arbeitsstil gegenseitig kennen. Der Lizenznehmer auf Probe besucht nach der Start-Up Veranstaltung die laufenden, monatlichen Schulungen und erlebt die tatsächliche Arbeitsweise des GastroFiB Systems. Alle Kontakte und Kunden, die der Lizenznehmer auf Probe in dieser Zeit akquiriert, werden ihm – nach Ablauf der Probezeit – als Lizenznehmer übertragen.
(ausblenden)Muss ich die Kosten der Lizenz sofort bezahlen?
Nein.
GastroFiB bietet jedem Lizenznehmer die Möglichkeit, seine Lizenzgebühr zu finanzieren. Dies geschieht hausintern, ohne Banken und Schufa.
(ausblenden)Wenn ich mein Engagement als GastroFiB Lizenznehmer beenden will, bekomme ich meine Lizenzgebühr zurück?
Ja.
Die genaue Regelung erfahren Sie in der kostenlosen Schnupperveranstaltung.
(ausblenden)Warum sollte ich Lizenznehmer der GastroFiB werden und was ist für mich der größte Vorteil?
Nachhaltigkeit, Kontinuität und Firmenwert.
Die Nachhaltigkeit des GastroFiB Systems ist seit 12 Jahren in der praktischen Anwendung erprobt und einzigartig am deutschen Markt. Der Firmenwert entsteht und wächst mit jedem einzelnen Lizenznehmer. Es kommt sofort zu regelmäßigen - und in der Regel auch langfristigen – Einnahmen im eigenen Unternehmen. Diese Einnahmen werden unabhängig von der Person des Firmeninhabers erzielt und führen zu einem stetig wachsenden „passiven Einkommen“ und Firmenwert
(ausblenden)Wie funktioniert das GastroFiB Lizenzsystem?
Einfach.
Der Lizenznehmer gründet eine eigene Kapitalgesellschaft. Wir empfehlen hier aktuell die UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Die Gründungskosten liegen aktuell bei ca. 400 EUR. Jeder akquirierte Kontakt wird zum Kunden der eigenen UG.
Mit Ihren Kunden vereinbart Ihre Gesellschaft
- Die Übernahme der Kontierung der laufenden Geschäftsvorfälle gemäß den Vorgaben des StBerG - Steuerberatungsgesetz
- Ein auf die Branche spezialisiertes und weitreichendes Controlling
- Die persönliche Betreuung und Beratung
Mit der GastroFiB Zentrale vereinbaren Sie und Ihre Gesellschaft
- Die Übernahme der Kontierungs- und Controllingtätigkeiten.
Die Beratungsinhalte werden – soweit nötig und sinnvoll – in der Regel gemeinsam entwickelt. Unser und Ihr Fachwissen dient allen GastroFiB Kunden, auch denen Ihrer Lizenznehmer-Kollegen.
(ausblenden)Wer übernimmt die Lohnabrechnungen für die GastroFiB Kunden?
GastroFiB.
Außerhalb der Lizenzvereinbarungen und -Verträge übernimmt GastroFiB auch die Lohnbuchhaltung für alle Kunden. Der Lizenznehmer erhält aus diesen Erlösen monatlich eine Provision, wenn der Lohnvertrag auf die Vermittlung oder Tätigkeit des Lizenznehmers zurückzuführen ist. Für diese Provision ist keine regelmäßige Tätigkeit erforderlich.
(ausblenden)Kann ich weiter als Berater tätig sein?
Ja.
Jeder Lizenznehmer ist ein eigenständiger Unternehmer und somit frei in seinen Entscheidungen. Natürlich sehen wir es gerne, wenn er seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich GastroFiB hat.
(ausblenden)Muss ich zwingend meine Beratungstätigkeiten über die GastroFiB Consulting KG abwickeln?
Nein.
Es gäbe zwar gute Gründe dafür, aber eine Verpflichtung besteht definitiv nicht.
Gute Gründe wären:
- Einheitliches Preisniveau für alle Beteiligten
- Gegenseitige Unterstützung durch die Gruppe der Lizenznehmer
- Für jede Aufgabe bietet die Gruppe einen Spezialisten
- Als GastroFiB Consulting KG bieten wir zum Beispiel: Brauereien einen zentralen Anlaufpunkt
- GastroFiB Consulting KG übernimmt die gesamte Verwaltung der Aufträge ohne Inkassorisiko
- Es besteht die Möglichkeit als Kommanditist am Erfolg Aller teilzuhaben
- Auch hier entsteht ein Firmenwert
Muss ich bei Gründung meiner GastroFiB Firma viel investieren?
Nein.
Vom materiellen Standpunkt reicht zunächst ein Telefon, ein Computer und eine Emailadresse, um mit der Arbeit beginnen zu können.
(ausblenden)Brauche ich von Anfang an ein repräsentatives Büro?
Nein.
Ihre Arbeit besteht überwiegend darin, ihre Kunden regelmäßig zu betreuen. Dies geschieht in der Regel bei Ihren Kunden und nicht in Ihrem Büro.
(ausblenden)Wie aufwändig ist die Verwaltung als Lizenznehmer der GastroFiB?
Sehr gering.
GastroFiB bietet Ihnen die Möglichkeit, Teile der Verwaltung (Buchhaltung, Rechnungen schreiben, Bank und Inkasso verwalten) gegen eine geringe prozentuale Umsatzgebühr abzunehmen.
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